An bayerischen Schulen wird es in Zukunft feierlicher und musikalischer. Das bayerische Kultusministerium hat offiziell eine Hymnenpflicht für Schulabschlussfeiern eingeführt.
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 müssen bei der Vergabe von Abschlusszeugnissen an weiterführenden staatlichen Schulen mindestens zwei Hymnen in den Festakt integriert werden.
Dabei gibt es klare Vorgaben: Die Bayernhymne („Gott mit dir, du Land der Bayern“) ist in jedem Fall gesetzte Pflicht.
Zusätzlich muss entweder die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne (oder beide) gespielt werden. Ob die Lieder von einer Schulband live gespielt oder lediglich vom Band abgespielt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.
Die Initiative geht maßgeblich auf die CSU und Ministerpräsident Markus Söder zurück, der die Neuerung eigentlich schon für das laufende Schuljahr durchsetzen wollte. Ein Kompromiss mit den Schulverbänden führte nun zu einem Start im nächsten Jahr. Ursprünglich hatte die CSU sogar gefordert, alle drei Hymnen verpflichtend vorzuschreiben.
Obwohl es keine offizielle Pflicht für die Schüler und Gäste gibt, bei den Hymnen laut mitzusingen, sollen die Schulen Textblätter austeilen.