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Hündin Jette: Tierquälerei in Thüringen erschüttert Deutschland – Tierschutzbund fordert konsequente Strafverfolgung

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Darian S.
13.06.2026, 00:10 Uhr ca. 5 Min.
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Im November 2025 starb die Kangal-Hündin Jette in einer Wohnung in Pößneck im Saale-Orla-Kreis, Thüringen – unter Umständen, die bundesweit für Entsetzen sorgen. Nach Angaben der Polizei Thüringen sollen eine 21-jährige Frau und ein 41-jähriger Mann das Tier zunächst mit Medikamenten vergiftet und anschließend stranguliert haben. Tierschutzorganisationen berichten darüber hinaus von der Verabreichung von Spülmaschinentabs, Ibuprofen und Insulin Angaben, die von den Ermittlungsbehörden bislang nicht offiziell bestätigt wurden.

Jette war eine Tierschutzhündin, die nach ihrer Vermittlung endlich ein sicheres und liebevolles Zuhause finden sollte. Stattdessen endete ihr Leben auf eine Weise, die die Staatsanwaltschaft Gera als mutmaßliche schwere Tierquälerei einstuft.


Wie der Fall ans Licht kam


Monatelang blieb der Tod der Hündin der Öffentlichkeit verborgen. Das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises erfuhr von dem Vorfall erst am 9. Dezember 2025, als zwei Tierschutzvereine Anzeige erstatteten. Erst im Frühjahr 2026 wurde der Fall durch ein viral gegangenes Video des Tierschutzaktivisten „Alex Löwenherz" auf sozialen Medien öffentlich bekannt.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Allein am 2. Juni 2026 gingen beim Veterinäramt hunderte Anrufe und E-Mails ein. Auf dem Marktplatz in Pößneck fand eine Mahnwache statt, bei der Menschen Jettes gedachten und ein Zeichen gegen Tierquälerei setzten. Auf der Petitionsplattform OpenPetition wurde am 1. Juni 2026 eine Petition gestartet, die bis Ende November 2026 Unterschriften sammelt. Sie fordert unter anderem lückenlose Aufklärung, konsequente Strafverfolgung und härtere Gesetze.


Stand der Ermittlungen


Die Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld ermittelt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Gera. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 4. Juni 2026 wurden Befragungen und Vernehmungen durchgeführt sowie beweiserhebliche Gegenstände ausgewertet; auch das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung des exhumierten Hundes ist in die Ermittlungen eingeflossen.

Das Veterinäramt sprach gegen beide Beschuldigten ein sofortiges Tierhalteverbot aus. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde bei keinem der beiden Personen ein weiteres Tier angetroffen. Ein Gerichtsverfahren steht noch aus. Im deutschen Strafprozessrecht vergehen zwischen Tat, Anzeige und rechtskräftigem Urteil in der Regel viele Monate bis über ein Jahr.


Tierschutzbund: „Kein Kavaliersdelikt"


Auf Anfrage der Märkischen Zentralzeitung äußerte sich der Deutsche Tierschutzbund – der älteste und größte Tierschutzdachverband in Deutschland und Europa – in einer offiziellen Stellungnahme vom 13. Juni 2026 zu dem Fall.

Katharina Schneider, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, erklärte:


„Das grausame Schicksal von Jette hat uns sehr betroffen gemacht. Der öffentliche Aufschrei und das große Entsetzen in diesem Fall zeigen, dass die Gesellschaft Tierquälerei nicht als Kavaliersdelikt betrachtet. Tierschutzverstöße müssen konsequent verfolgt und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden."

Der Verband macht dabei auf ein strukturelles Problem aufmerksam: Das Tierschutzgesetz sieht für vorsätzliche Tierquälerei nach § 17 TierSchG Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. In der Praxis wird dieser Rahmen jedoch nur selten ausgeschöpft. Häufig werden Verfahren eingestellt oder lediglich mit Geldbußen geahndet. Verurteilungen mit spürbarer Abschreckungswirkung bleiben die Ausnahme.


Forderungen: Datenbank, mehr Personal, härtere Strafen


Der Deutsche Tierschutzbund formuliert im Zuge des Falls Jette drei konkrete Forderungen:

Erstens müsse für eine bessere personelle Ausstattung der Veterinärbehörden gesorgt werden, damit bei Verdachtsfällen schnell und konsequent eingegriffen werden kann.

Zweitens fordert der Verband eine bundesweite Datenbank für ausgesprochene Tierhalteverbote, die für Amtstierärzte und Polizei in ganz Deutschland zugänglich ist. Nur so könne verhindert werden, dass Täter nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland erneut Tiere halten.

Drittens müssten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von den Gerichten tatsächlich ausgeschöpft werden – anstatt Verfahren einzustellen oder symbolische Strafen zu verhängen.

Wer Tierquälerei oder erhebliche Missstände in der Tierhaltung beobachtet, dem empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund: Vorfälle dokumentieren und den zuständigen Veterinärbehörden melden.


Reform des § 17 TierSchG: Kommt die Verschärfung?


Ein vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht vor, den Strafrahmen bei besonders schweren Fällen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Auch der Versuch der Tierquälerei soll künftig unter Strafe stehen. Ob und wann diese Reform in Kraft tritt, ist derzeit offen. Die Tierschutzpartei Deutschland fordert im Zuge des Falls Jette ebenfalls eine deutliche Verschärfung der Strafen.

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Quellenangaben

Polizei Thüringen / Staatsanwaltschaft Gera, gemeinsame Pressemitteilung, 04.06.2026 Dogorama.app: „Fall Jette in Thüringen: Grausame Tierquälerei schockiert Hundeeltern", 2026 Instagram / Tierschutzaktivist „Alex Löwenherz", Mahnwache Pößneck, 02.06.2026 OpenPetition: „Gerechtigkeit für Jette – Schutz für zukünftige Tiere", gestartet 01.06.2026, Sammlung bis 30.11.2026 MDR Thüringen: „Hund in Pößneck vergiftet und stranguliert", mdr.de, 01.06.2026 Deutscher Tierschutzbund e.V., Stellungnahme auf Anfrage der Märkischen Zentralzeitung, Kerstin van Kan (Pressereferentin) / Katharina Schneider (Leiterin Rechtsabteilung), 13.06.2026; sowie Pressemitteilung: „Deutscher Tierschutzbund fordert: Tierquälerei konsequent ahnden", tierschutzbund.de, 13.06.2026 § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG), gesetze-im-internet.de Referentenentwurf zur Reform § 17 TierSchG, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH), bmleh.de Tierschutzpartei Deutschland: „Fall Jette: Strafen für Tierquälerei deutlich verschärfen!", tierschutzpartei.de, 2026 Symbolbild: Traurig dreinschauender Hund | Foto: Pexels, Pixabay – Kostenlose Nutzung unter der Pixabay-Inhaltslizenz