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Kriminalität bei jungen Menschen in NRW: Zwischen Dunkelziffern und Erziehungskonzepten

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Darian S.
19.06.2026, 21:13 Uhr ca. 3 Min.
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Düsseldorf / Hagen / Iserlohn. Eine aktuelle Studie der Universität Köln brachte jüngst alarmierende Zahlen ans Licht: Rund 30 Prozent der Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen haben demnach bereits mindestens eine Straftat begangen. Gleichzeitig erlebt fast jeder Fünfte Gewalt durch die eigenen Eltern. Doch während diese sogenannte Dunkelfeldstudie, die auch unentdeckte Taten beleuchtet, Anlass zur Sorge gibt, zeichnen die offiziell bei der Polizei gemeldeten Taten ein leicht abweichendes Bild. Ein genauer Blick auf die lokale Situation im Märkischen Kreis bleibt jedoch verwehrt.


Wie das Innenministerium NRW auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sind die polizeilich registrierten Straftaten (das sogenannte Hellfeld) mit jungen Tatverdächtigen zuletzt gesunken. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 wurden landesweit 128.532 Fälle unter Beteiligung mindestens einer tatverdächtigen Person unter 21 Jahren registriert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,2 Prozent.


Auch bei den Gewaltdelikten – darunter Raub, Geiselnahme oder gefährliche Körperverletzung – sanken die Zahlen über alle Altersgruppen der unter 21-Jährigen um fast sieben Prozent auf rund 15.600 Tatverdächtige. Auffällig bleibt jedoch die Altersgruppe der Kinder unter 14 Jahren: Hier verharren die Zahlen konstant auf einem hohen Niveau von über 21.300 tatverdächtigen Kindern landesweit, bei den reinen Gewaltdelikten sind es knapp 3.400.


Keine lokalen Auswertungen für den Märkischen Kreis

Wie sich diese Trends auf den Märkischen Kreis übertragen lassen, lässt sich derzeit behördlich nicht exakt aufschlüsseln. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Hagen lehnte eine entsprechende Presseanfrage zu lokalen Verfahrenszahlen und Delikt-Schwerpunkten ab. Die Begründung: Es fehlten geeignete technische Abfrageparameter im System. Eine händische Auswertung von mehreren tausend Verfahren sei aufgrund des immensen Aufwands nicht leistbar. Die Behörde beruft sich bei ihrer Ablehnung auf § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Landespressegesetzes NRW.


Erziehung statt Strafe: Das Konzept im Jugendrecht

Die Hagener Staatsanwaltschaft weist jedoch auf den grundlegenden Umgang der Justiz mit straffälligen Jugendlichen hin: Im Jugendstrafrecht stehe stets der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bevor es zu einer echten Jugendstrafe kommt, prüfen Ermittler und Gerichte andere Maßnahmen. Das Gesetz sieht hier zunächst sogenannte Erziehungsmaßregeln vor. Das können Sozialstunden, die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder ein gezielter Täter-Opfer-Ausgleich sein. Erst in der nächsten Stufe greifen „Zuchtmittel“ wie behördliche Verwarnungen, strenge Auflagen oder ein kurzzeitiger Jugendarrest.


Prävention an Schulen: Land startet neue Programme

Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche überhaupt erst straffällig werden oder in eine Gewaltspirale abrutschen, setzt das Land verstärkt auf Prävention. Ein Sprecher des Innenministeriums verweist hierzu auf das landesweite Projekt „Kurve kriegen“, das sich speziell an kriminalitätsgefährdete Kinder wendet.

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Quellenangaben

Quelle: Innenministerium NRW / Staatsanwaltschaft Hagen / Dunkelfeldstudie Uni Köln. (von Max Lange / Redaktion) . Bild : Kevin Hackert