Berlin. Der Deutsche Tierschutzbund fordert umfassende Nachbesserungen am geplanten Tierschutzgesetz. Der aktuelle Gesetzentwurf zur verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben greife zu kurz, erklärte der Verband nach einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Bundestages.
Die Anhörung hatte am 11. September stattgefunden. Dabei sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen dafür aus, eine verpflichtende Videoüberwachung auf alle Schlachtbetriebe auszuweiten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Überwachung bislang nur für Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe vor. Nach Angaben aus der Anhörung würden damit etwa 232 Betriebe erfasst, während es bundesweit mehr als 4.500 Schlachteinrichtungen gibt.
„Die anstehende Novellierung muss genutzt werden, um das Tierschutzgesetz so weiterzuentwickeln, dass es dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht wird“, erklärte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der vorliegende Entwurf sei aus Sicht des Verbandes lediglich ein „Minimalentwurf“.
Der Tierschutzbund begrüßt die geplante Einführung der Videoüberwachung grundsätzlich. Kleinere Schlachtbetriebe dürften nach Ansicht des Verbands jedoch nicht von der Regelung ausgenommen bleiben. Auch in der Bundestagsanhörung hatten mehrere Sachverständige eine Ausweitung der Kamerapflicht gefordert. Vertreter des Deutschen Fleischer-Verbands begrüßten dagegen, dass kleinere Betriebe von der Verpflichtung ausgenommen werden sollen.
Aus Sicht des Tierschutzbundes sollte die Gesetzesnovelle nicht allein auf die Kontrolle in Schlachthöfen beschränkt bleiben. Der Verband fordert unter anderem eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, eine klarere Regelung gegen Qualzucht sowie eine Positivliste für Heimtiere. Darüber hinaus verlangt er ein Ende der Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und eine gesetzliche Perspektive für den Ausstieg aus Tierversuchen.
Mit der Reform müsse der Gesetzgeber die Chance nutzen, bestehende Lücken im Tierschutzrecht zu schließen, so der Verband. Ob und in welchem Umfang Forderungen nach weiteren Änderungen in den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden, ist offen.