Bitte sende möglichst nur eigene Beobachtungen, eigene Fotos und konkrete Informationen mit Ort und Zeitpunkt.
Wenn Personen klar erkennbar sind, müssen Bildrechte und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung verbreitet werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. [web:89][web:94]
Auch bei journalistischen Einsendungen gilt: Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne entsprechende Rechte weitergegeben oder veröffentlicht werden. [web:93][web:96]
Einwilligungen im Datenschutz müssen informiert und eindeutig erteilt werden; für journalistische Bildveröffentlichungen spielen zudem die Regeln des KUG weiter eine wichtige Rolle. [web:97][web:91]
Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist in Deutschland grundsätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. [web:92]